Kurzantwort: Eine Photovoltaikanlage kann auch ohne Vergütung wirtschaftlich sein. Entscheidend sind Anschaffungskosten, tatsächlich vermiedener Strombezug und laufende Kosten. Eine feste Amortisationszeit lässt sich daraus nicht allgemein ableiten. Ein Speicher verbessert die Rechnung nur, wenn sein zusätzlicher Nutzen seine zusätzlichen Kosten rechtfertigt.
Stand 6. Oktober 2026: Die EEG-Novelle für 2027 ist noch nicht beschlossen. Nach dem Regierungsentwurf sollen neue kleine Anlagen ab 2027 keine feste Vergütung mehr bekommen, sondern eine Übergangszahlung von anfangs 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate. Danach soll der Überschuss über einen Direktvermarkter verkauft werden. Neue Dachanlagen sollen höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen. Die öffentliche Anhörung im Bundestag war am 5. Oktober 2026. Einzelheiten und den Verfahrensstand erklärt der Ratgeber PV-Anlage 2026 oder 2027. Die Rechnungen unten sind eigene Szenarien, keine Prognose der künftigen Förderung.
Ohne Vergütung ist nicht dasselbe wie ohne Erlös
Drei Fälle gehören in getrennte Rechnungen: unentgeltliche Abnahme ohne Auszahlung, eine feste Einspeisevergütung und eine Vermarktung mit schwankenden Erlösen und Gebühren. Für neue Gebäudeanlagen bis 10 kW nennt die Bundesnetzagentur bei Teileinspeisung vom 1. August bis 31. Dezember 2026 derzeit 7,70 ct/kWh. Für spätere Inbetriebnahmen ist die endgültige Nachfolgeregelung abzuwarten.
Beim Vergleich einer Anlage für 2026 und 2027 helfen der Überblick zum Inbetriebnahmetermin und die unten verlinkten Originalquellen. Ein befristeter Vergütungswert darf nicht unverändert für die gesamte Lebensdauer eingesetzt werden.
Rechenbeispiel: 8 kWp ohne Speicher
Angenommen werden 7.600 kWh Solarertrag im Jahr, davon 2.280 kWh zeitgleich selbst genutzt und 5.320 kWh eingespeist. Der angenommene Stromarbeitspreis beträgt 0,32 €/kWh. Damit spart der Eigenverbrauch 729,60 € im Jahr. Grundgebühren des Stromvertrags bleiben dabei bestehen.
| Rechenszenario | Einspeiseerlös/Jahr | Ersparnis plus Erlös/Jahr |
|---|---|---|
| Keine Auszahlung: 0 ct/kWh | 0 € | 729,60 € |
| Angenommener Nettoerlös: 5 ct/kWh | 266,00 € | 995,60 € |
| Übergangszahlung laut Entwurf: 5,2 ct/kWh, höchstens 3 Jahre | 276,64 € | 1.006,24 € |
| Vergleichswert: 7,70 ct/kWh | 409,64 € | 1.139,24 € |
Diese Jahreswerte enthalten noch keine Wartung, Versicherung, Finanzierung, Reparaturen oder sinkende Erträge. Die 5 ct sind eine frei gewählte Rechenannahme, keine zugesagte Vergütung für 2027. Die 5,2 ct stammen aus dem Regierungsentwurf und gälten nur für höchstens drei Jahre. Ob 7.600 kWh am konkreten Dach erreichbar sind, muss eine standortbezogene Ertragsplanung zeigen.
Eigenverbrauch und Autarkie nicht verwechseln
Eigenverbrauchsquote ist der selbst genutzte Anteil der Solarerzeugung. Autarkiegrad ist der solar gedeckte Anteil des Haushaltsverbrauchs. Im Beispiel mit 4.000 kWh Haushaltsverbrauch bedeuten 2.280 kWh direkte Nutzung: 30 % Eigenverbrauchsquote und 57 % Autarkie, jeweils ohne Speicher.
60 % von 7.600 kWh wären 4.560 kWh. Ein Haushalt mit nur 4.000 kWh Jahresverbrauch kann diese Menge nicht als vermiedenen Strombezug ansetzen. Speicherverluste sind ebenfalls keine Stromkostenersparnis. Eine Jahresbilanz allein zeigt außerdem nicht, ob Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenpassen.
Den Speicher separat rechnen
Ein eigenes Beispiel: Der Akku nimmt im Jahr 1.000 kWh sonst eingespeisten Solarstrom auf. Bei angenommenen 85 % Gesamtwirkungsgrad erreichen 850 kWh die Verbraucher. Bei 32 ct/kWh vermeiden diese 272 € Strombezug. Ohne Einspeisevergütung ist das der Nutzen vor weiteren Kosten. Bei entgangenen 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung werden davon 77 € abgezogen: Es bleiben 195 € im Jahr.
Kostet die Nachrüstung beispielhaft 3.000 €, ergibt die einfache Division rund 11,0 beziehungsweise 15,4 Jahre. Das ist keine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung: Alterung, Standby-Verbrauch, Ersatzteile, Finanzierung und verbleibende Nutzungsdauer können das Ergebnis verschlechtern. Mehr dazu: Stromspeicher nachrüsten.
Was für die Kaufentscheidung zählt
- Ertrag und Verbrauch: Dachfläche, Verschattung, Ausrichtung und möglichst zeitaufgelöste Verbrauchswerte verwenden.
- Vollständiges Angebot: Montage, Gerüst, Netzanschluss, Zählerschrank und erforderliche Nebenarbeiten einbeziehen.
- Mehrere Szenarien: Mit geringerem Ertrag, niedrigerem Strompreis und ohne Einspeiseerlös prüfen, wie belastbar die Rechnung bleibt.
- Speicher als eigenen Posten: Angebot mit und ohne Akku vergleichen. Ein hoher Eigenverbrauchsanteil allein beweist keine gute Rendite.
- Größe nicht pauschal begrenzen: Zusätzliche Module kosten oft weniger als die ersten. Ihr Mehrertrag, nutzbarer Verbrauch und vollständiger Mehrpreis entscheiden.
Der PV-Rechner hilft bei einer ersten Orientierung. Für das Nullvergütungsszenario ist 0 ct/kWh einzusetzen. Ändern sich Erlöse während der Betriebszeit, braucht die Investitionsrechnung getrennte Zeitabschnitte.
Häufige Fragen
Ist eine Anlage ohne Speicher unwirtschaftlich?
Nein. Eine preisgünstige Anlage mit passendem Tagesverbrauch kann ohne Akku wirtschaftlicher sein. Entscheidend ist der zusätzliche Nutzen jedes Bauteils.
Ist das Ende der heutigen Vergütung für 2027 schon beschlossen?
Nein. Stand 6. Oktober 2026 berät der Bundestag den Regierungsentwurf, die öffentliche Anhörung war am 5. Oktober. Danach folgen Abstimmung, Bundesrat und die Genehmigung durch die EU-Kommission. Erst das verkündete Gesetz gilt.
Kann ich die bisherige Vergütung einfach durch einen Börsenpreis ersetzen?
Nur als Szenario. Beim konkreten Vermarktungsvertrag sind Abrechnung, Grundgebühren, Messkosten und der tatsächlich erzielbare Erlös zu berücksichtigen.
