Kurzantwort: Geht deine PV-Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb, bekommst du die heutige Einspeisevergütung für 20 Jahre, bis 10 kW sind das 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung. Für neue Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung das Ende der festen Vergütung. Kleine Anlagen sollen stattdessen eine Übergangszahlung von anfangs 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate bekommen. Beschlossen ist das noch nicht. Entscheidend ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung.
Stand: 6. Oktober 2026. Wir aktualisieren den Artikel, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.
Was bis Ende 2026 gilt
Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf Gebäuden bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 laut Bundesnetzagentur:
| Anlagenleistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Bei Anlagen über 10 kW gilt jeder Satz nur für den Leistungsanteil in seiner Stufe. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass eine Nachfolgeregelung für die Zeit nach dem 31. Dezember 2026 im Bundestag beraten wird. Anlagen, die schon laufen, behalten ihre Vergütung.
Was der Entwurf für 2027 plant
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das EEG 2027 am 29. Juli 2026 beschlossen (Bundestags-Drucksache 21/7867). Für neue kleine Dachanlagen sieht er laut den Zusammenfassungen von solaranlage-ratgeber.de und t-online vor:
- Keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen.
- Übergangszahlung: 5,2 ct/kWh bei Inbetriebnahme bis Ende Juli 2027, danach halbjährlich weniger, jeweils für höchstens 36 Monate. Sie gilt 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Ab 2031 soll es sie nicht mehr geben.
- Danach Direktvermarktung: Der Überschuss wird über einen Dienstleister an der Börse verkauft. Anlagen unter 25 kW sollen dafür einen Bonus von 1,5 ct/kWh für höchstens 48 Monate bekommen.
- Einspeisegrenze: Neue Dachanlagen sollen höchstens 50 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Selbst verbrauchter oder gespeicherter Strom zählt nicht dazu.
- Bestandsschutz: Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die heutige Vergütung für die volle Laufzeit.
Wo das Verfahren steht
- 24. September 2026: erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss.
- 25. September 2026: Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, die 50-%-Grenze zu streichen und die Übergangszahlung länger und höher zu zahlen. Die Bundesregierung weist die Kritik laut pv magazine (2. Oktober 2026) zurück.
- 5. Oktober 2026: öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
- Geplant: Beschluss im Bundestag im Oktober, danach Bundesrat. Die EU-Kommission muss die Förderung beihilferechtlich genehmigen.
- Änderungen sind möglich. Laut t-online will die Union den Direktvermarktungs-Bonus für Dachanlagen streichen und die 50-%-Grenze nur für später genehmigte Projekte anwenden.
Was der Unterschied in Euro ausmacht
Beispiel aus unserem Ratgeber 10 kWp mit Speicher: 10 kWp in der Mitte Deutschlands, 5.000 kWh Verbrauch, ohne Speicher. Rund 1.500 kWh nutzt der Haushalt selbst, rund 9.050 kWh fließen ins Netz.
| Inbetriebnahme | Erlös aus 9.050 kWh | über 20 Jahre |
|---|---|---|
| bis 31.12.2026 (7,70 ct) | rund 697 € im Jahr, 20 Jahre fest | rund 13.940 € |
| 2027 nach Entwurf, danach 0 ct | rund 471 € im Jahr für 3 Jahre | rund 1.410 € |
| 2027 nach Entwurf, danach 3 ct | rund 471 € für 3 Jahre, dann rund 272 € | rund 6.030 € |
Die 3 ct nach der Übergangszeit sind eine reine Rechenannahme für den Markterlös nach Abzug der Gebühren, kein zugesagter Wert. Der Bonus von 1,5 ct ist nicht eingerechnet, weil er noch strittig ist. Auch die 50-%-Grenze ist nicht eingerechnet. Sie kostet an sonnigen Mittagen etwas Einspeisung.
Unverändert bleibt der Wert des eigenen Verbrauchs: 1.500 kWh zu 30,8 ct sparen rund 462 € im Jahr, egal wann die Anlage startet. Je weniger die Einspeisung bringt, desto mehr lohnen sich Eigenverbrauch und Speicher.
Lohnt sich die Eile?
Im Beispiel liegen zwischen Inbetriebnahme 2026 und 2027 über 20 Jahre rund 7.900 bis 12.500 € Einspeiseerlös. Ein Termin noch 2026 ist aber nur etwas wert, wenn Angebot und Ausführung stimmen. Ein teures Eilangebot oder eine schlecht geplante Anlage kann den Vorteil aufzehren. Vergleiche beide Angebote vollständig über die gesamte Laufzeit.
So planst du eine Inbetriebnahme noch 2026:
- Planung abschließen: Dachzustand, Verschattung, Befestigung, Wechselrichter und optionalen Speicher abstimmen.
- Leistungsumfang festhalten: Gerüst, Elektrik, Zählerschrank, Montage, Dokumentation und Nebenkosten im Angebot prüfen.
- Netzprozess klären: Wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an und stimmt sich mit dem Messstellenbetreiber ab?
- Termin schriftlich bestätigen lassen: Lieferung und Montage sind nicht automatisch die rechtlich maßgebliche Inbetriebnahme. Lass dir den Inbetriebnahmetag dokumentieren.
- Registrieren: Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister eintragen. Die Webhilfe des Registers nennt dafür grundsätzlich einen Monat nach Inbetriebnahme.
Speicher und Anlagengröße getrennt bewerten
Ein Akku ist kein Pflichtteil jeder wirtschaftlichen Anlage. Sein Nutzen hängt vom Überschuss am Tag, vom Abendverbrauch, vom Wirkungsgrad und vom Preis ab. Ab 2027 gewinnt er nach dem Entwurf an Bedeutung, weil Einspeisung weniger bringt und gespeicherter Strom nicht unter die Einspeisegrenze fällt.
Zusätzliche Module sind ebenso wenig automatisch unrentabel. Vergleiche Mehrkosten und Mehrertrag. Eine Anlage nur nach einer pauschalen Verbrauchsformel klein zu halten, kann gute Dachfläche ungenutzt lassen.
Häufige Fragen
Warum ist 2026 das letzte Jahr mit fester Einspeisevergütung?
Weil die Bundesregierung die feste Vergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 durch eine befristete Übergangszahlung und danach durch Direktvermarktung ersetzen will. Ob das so kommt, entscheiden Bundestag und Bundesrat, die EU muss zustimmen.
Reicht eine Bestellung 2026?
Nein. Eine Bestellung sichert weder den Inbetriebnahmetermin noch die Vergütung. Maßgeblich ist der dokumentierte Tag der Inbetriebnahme.
Was passiert mit meiner bestehenden Anlage?
Nichts. Nach dem Entwurf behalten bestehende Anlagen ihre zugesagte Vergütung für die volle Laufzeit.
Soll ich wegen der Reform sofort unterschreiben?
Ein möglicher Fördervorteil gehört in den Angebotsvergleich. Er ersetzt nicht die Prüfung von Ausführung, Gesamtpreis, Vertrag und realistischem Termin.
Lohnt sich PV auch ohne feste Vergütung?
Das ist möglich, aber nicht garantiert. Unser Rechenbeispiel ohne Einspeisevergütung zeigt, welche Annahmen und Speicherverluste du berücksichtigen musst.
Weitere Orientierung: PV-Rechner, Speicher nachrüsten und Planung einer 8-kWp-Anlage.
Redaktionell überarbeitet: 6. Oktober 2026. Vergütungssätze: Bundesnetzagentur. Verfahrensstand: Deutscher Bundestag. Inhalt des Entwurfs nach den verlinkten Zusammenfassungen; maßgeblich ist das beschlossene Gesetz.
